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             Licht und Lampe
                                     Rauchwarnmelder

 

Neuigkeiten über Licht- und Lampentechnik, Rauchwarnmelder sowie Lieferanten und Vorschriften

Die neuen Leuchtmittel - LED - ersetzen die bisherigen Glühlampen, Leuchtröhren, Halogen- und Energiesparlampen bei bis zu etwa 1/10 des Stromverbrauchs. Dabei erhöht sich die Lebensdauer bis auf das ca.10-fache !

Diese LED-Leuchtmittel erzeugen Licht auf elektronische Weise mit sehr hohem energetischem Wirkungsgrad also hoher Lichtwirkung bei geringem Energieumsatz. Herkömmliche Leuchtmittel dagegen erzeugten Licht durch Erhitzung bzw Gasionisierung bei deutlich schlechterem energetischem Wirkungsgrad.

Lichtfarbe, Intensität und Ausrichtung können heute bei der neuesten Generation der LED-Technik bereits stufenlos durch komfortable kabellose Lichtsteuerungen z.B. via Smartphone-App gesteuert werden.

Stepdimming-LEDs funktionieren ohne Dimmer !!!

Auch Lampen mit Stepdimming-Funktion können nicht über die bisherigen Dimmer für Glüh- oder Halogenlampen angesteuert werden. Sie benötigen keinen zusätzlichen Dimmer, um ihre Helligkeit zu variieren, sondern werden über einen herkömmlichen Wandschalter (z.B. Ein / Aus) gesteuert.

Durch mehrmaliges Betätigen des Lichtschalters innerhalb einer kurzen Zeit wählt man die gewünschte Helligkeitsstufe aus. Je nach Typ sind die am häufigsten benötigten Stufen der Lichtleistung mit 100 Prozent, 50 Prozent und 25 Prozent verfügbar.

Verschiedene Hersteller bieten LEDs mit Stepdimming-Funktion für die meisten gängigen Lampenfassungen an. In der Regel weisen die Hersteller die Stepdimming-Funktion auf der Produktverpackung aus. Bei LEDs mit nur zwei Helligkeitsstufen wird sie manchmal auch als "Double-Click"-Technik bezeichnet.

Philips verkauft seine Stepdimming-LEDs als "SceneSwitch"-Lampen. Diese Leuchtmittel ändern durch Schaltimpulse des Lichtschalters nicht nur die Helligkeit, sondern auch die Lichtfarbe und haben eine integrierte Memory-Funktion für die zuletzte verwendete Einstellung.

Licht hat auch biologische Wirkungen, die auf die menschliche Gesundheit und Leistungsfähigkeit Einfluss nehmen. Dabei spielt der Farbwiedergabeindex Ra eine besondere Rolle. Dieser sollte stets größer 80 sein (Sonnenlicht=100). Neuerdings wird auch ein Plm (pupillumen) -Wert definiert, der die Helligkeit eines Leuchtmittels für das menschliche Auge spezifiziert und größer oder kleiner sein kann als der bislang angegebene technische Lumen-Wert für die Helligkeit einer Lampe.

Weitere aktuelle Informatienon unter https://www.litg.de  Deutsche lichttechnische Gesellschaft

Besondere Lieferantenempfehlungen:

- Firma Lts (  http://www.lts-licht.de )

- Firma Prediger ( https://www.Prediger.de )

- Firma LichtundLeuchte (  https://www.lichtundleuchte.de )

Hinweise über Rauchwarnmelder

Die Landesbauordnung in Brandenburg fordert seit dem 01.07.2016 in § 48 Art. 4  bis spätestens Ende 2020 für alle Schlaf- und Aufenthaltsräume (ausgenommen Küchen, Bäder und Toilettenräume) sowie Fluchtwege den Einbau von speziellen Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 (Produktnorm)

Wer ist für Einbau und Wartung von Rauchwarnmelderun in Wohnungen zuständig?

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Rauchmelderpflicht in Brandenburg enthalten keinerlei konkrete Angaben oder Anhaltspunkte zu möglichen Verantwortungsbereichen beim Einbau und der Wartung der vorgeschriebenen Rauchmelder. In der Regel wird zwar davon ausgegangen, dass die Nachrüstung mit Rauchmeldern vom Wohnungseigentümer (Vermieter) durchgeführt werden muss, jedoch ist die Rechtslage hier nicht eindeutig. Bei einem Einbau durch den Eigentümer wäre dieser nach gängiger Ansicht auch für die Wartung zuständig, es können jedoch abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Montage, Betrieb und Wartung müssen den Anforderungen der DIN 14676 entsprechen.

Rauchwarnmelder sind Lebens-Schutzeinrichtungen insbesondere für schlafende oder wahrnehmungseingeschränkte Menschen. Es wurden auch Rauchwarnmelder für Gehörlose mit optischer und /oder taktiler Signalisierung entwickelt.

Licht und Lampe empfiehlt die annähernd wartungsfreien Rauchwarnmelder der Fa PYREXX (Berlin) mit 10-Jahresbatterie und spezieller Klebetechnik (keine blinkenden Kontrolleuchten in Schlafräumen, keine Bohrlöcher in den Decken)

Impressum:

Verantwortlich für den Inhalt dieser Homepage ist Herr Dipl.-Ing. (FH) Michael Schneider,

Tel: +49 15738120928                                                   

Fax:

email: lichtundlampe@gmx.de

Postanschrift: Zum Storchennest 5, 14476 Potsdam

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